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Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5424Jus-Extra OGH-St 2019, 14 Heft 394 v. 1.10.2019

§ 129 Abs 1 StGB

Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel iSd § 129 Abs 1 Z 1 bis 3 StGB, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung iSd § 129 Abs 1 Z 3 StGB. Demzufolge erfüllt die Bargeldabhebung von einem Bankomaten unter Einsatz einer abgenötigten Bankomatkarte das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB.

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