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Nachahmungsfreiheit.

5. OGH – Zivilsachen26.01 UWGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6537Jus-Extra OGH-Z 2019, 16 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen. Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht daher grundsätzlich Nachahmungsfreiheit.

OGH, 05.07.2019, 4 Ob 80/19x

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