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Keine richtlinienkonforme Auslegung des § 8 Abs 1 AsylG 2005 möglich.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6746Jus-Extra VwGH-A 2019, 37 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 8 Abs 1 AsylG 2005

Die Berufung auf eine unmittelbare Anwendung einer RL, deren vollständige Umsetzung in innerstaatliches Recht unterblieben ist bzw die fehlerhaft

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