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Beurteilung von Befangenheitsgründen.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6532Jus-Extra OGH-Z 2019, 16 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 588 Abs 2 ZPO

Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.

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