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Ein Vorvertrag ist noch kein Verpflichtungsgeschäft iZm Grundstücksveräußerungen.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2019/3476Jus-Extra VwGH-F 2019, 33 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 30 EStG 1988, § 124b Z 215 EStG 1988

Im Revisionsfall war strittig, ob bei Vorliegen von als „Vorverträgen“ bezeichneten Vereinbarungen diese oder die erst danach abgeschlossenen Kaufverträge als die die Einkommensteuerpflicht auslösenden Verpflichtungsgeschäfte betreffend eine private Grundstücksveräußerung zu qualifizieren seien.

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