§ 30 EStG 1988, § 124b Z 215 EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob bei Vorliegen von als „Vorverträgen“ bezeichneten Vereinbarungen diese oder die erst danach abgeschlossenen Kaufverträge als die die Einkommensteuerpflicht auslösenden Verpflichtungsgeschäfte betreffend eine private Grundstücksveräußerung zu qualifizieren seien.