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Abgrenzung Vorbereitungshandlung – Ausführungshandlung bei § 207b Abs 3 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5399Jus-Extra OGH-St 2019, 11 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 207b Abs 3 StGB, § 15 Abs 1 StGB, § 15 Abs 2 StGB

Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd § 207b Abs 3 StGB (nicht bloß straflose Verbreitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akezptiert.

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