§ 8 Abs 3 EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob bei der Einbringung eines Hoheitsbetriebs als Sacheinlage in die von der einbringenden Stadtgemeinde errichtete Kapitalgesellschaft
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§ 8 Abs 3 EStG 1988
Im Revisionsfall war strittig, ob bei der Einbringung eines Hoheitsbetriebs als Sacheinlage in die von der einbringenden Stadtgemeinde errichtete Kapitalgesellschaft
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