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Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5401Jus-Extra OGH-St 2019, 11 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 28 StGB, § 127 StGB, § 229 Abs 1 StGB

Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar.

OGH, 02.04.2019, 11 Os 8/19i
(RS0132568)

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