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Zusammenfallen von Beurteilungs- und Exekutionsgericht.

5. OGH – Zivilsachen23.04 EOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6534Jus-Extra OGH-Z 2019, 16 Heft 393 v. 1.9.2019

§ 70 Abs 2 EO

Die Regelung des § 70 Abs 2 EO wurde zwar ausdrücklich nur für den Fall getroffen, dass Bewilligungs- und Exekutionsgericht verschieden sind, sie gilt jedoch sinngemäß auch dann, wenn dies Gerichte zusammenfallen.

OGH, 23.05.2019, 3 Ob 50/19b

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