vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personenstandswesen, Eherecht.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2019/5836Jus-Extra VfGH 2019, 46 Heft 392 v. 1.7.2019

§ 18 Abs 1 PersonenstandsG 2013, § 8 AVG

Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation wegen fehlender Beschwer im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde: Auf Grund der bereits vor Erhebung der Beschwerde an den VfGH erfolgten Eheschließung (im Mai 2018) ist kein rechtliches Interesse der beschwerdeführenden Parteien an der Erledigung ihres Antrages auf Terminvergabe für eine Eheschließung ersichtlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte