vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzeigepflicht beim mittelbaren Anbieten von Kommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit.

3. VwGH – Administrativrecht91 Post- und FernmeldewesenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6740Jus-Extra VwGH-A 2019, 35 Heft 392 v. 1.7.2019

§ 15 Abs 1 TKG 2003

Eine Anzeigepflicht gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 besteht auch dann, wenn die Absicht des betreffenden Unternehmens darauf gerichtet ist, das Kommunikationsnetz bzw den Kommunikationsdienst der Öffentlichkeit mittelbar im Wege einer Tochtergesellschaft des Konzerns zugänglich zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte