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Diensteintritt und Lebensalter bei Mann bzw Frau.

5. OGH – Zivilsachen60.03 Kollektives ArbeitsrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6524Jus-Extra OGH-Z 2019, 13 Heft 392 v. 1.7.2019

§ 1a KollV für Angestellte der Banken und Bankiers (Pensionsreform 1961) Fassung 1997

Das in der Regelung vorgesehene Pensionssystem differenziert hinsichtlich Frauen und Männern nach dem Diensteintritt bzw dem Lebensalter zum 31.12.1996 und stellt daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.

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