§ 4 Abs 1 Z 1 lit a UmgrStG
Im Revisionsfall war strittig, ob die vor Feststellung der gesamten Tätigkeit als Liebhaberei angefallenen Verluste einer Kapitalgesellschaft, die als übertragende Gesellschaft verschmolzen wird, nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a UmgrStG an die übernehmende Gesellschaft übergehen können.