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Bescheiderlassung.

5. OGH – Zivilsachen66.03 KBGGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6507Jus-Extra OGH-Z 2019, 10 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 27 Abs 3 Z 1 KBGG

Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in- oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.

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