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Zur Zuständigkeit bei konnexen Hauptverfahren.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5393Jus-Extra OGH-St 2019, 9 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 37 Abs 3 StPO

Wird eines von zwei (mit jeweils rechtswirksamer Anklage zugleich anhängigen) konnexen Hauptverfahren beendet, ohne dass die nach § 37 Abs 3 StPO gebotene Verfahrensverbindung verfügt wurde, ist für das andere, (allein) anhängig verbliebene Verfahren

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