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Betriebsstätte einer noch nicht faktisch betriebenen Apotheke.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6701Jus-Extra VwGH-A 2019, 25 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 29 Abs 1a ApG

Unter der in § 29 Abs 1a ApG genannten „Betriebsstätte der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke“ ist bereits die im rechtskräftig abgeschlossenen Apothekenkonzessionsverfahren bzw Standorterweiterungsverfahren bewilligte (noch nicht faktisch in Betrieb stehende) Betriebsstätte einer öffentlichen Apotheke zu verstehen.

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