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Verletzergewinn.

5. OGH – Zivilsachen26.02 MusterschutzMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6502Jus-Extra OGH-Z 2019, 9 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 34 MuSchG, § 150 PatG

Der herauszugebende Verletzergewinn bezieht sich stets nur auf den Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung des fremden Schutzrechts beruht.

OGH, 29.01.2019, 4 Ob 213/18d

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