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Definition von Betretungsort.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5397Jus-Extra OGH-St 2019, 10 Heft 391 v. 1.6.2019

§ 36 Abs 3 StPO

Unter Betretungsort ist jeder Ort zu verstehen, an dem der Angeklagte angetroffen worden ist. Eine Festnahme ist nicht notwendig.

OGH, 04.03.2019, 12 Ns 58/18b
(RS0132514)

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