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Unterhaltsvorschüsse, Ersatz.

5. OGH – Zivilsachen20.13 UVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6491Jus-Extra OGH-Z 2019, 8 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 22 UVG, Art 1 EuUVO

Die Geltendmachung des Ersatzes zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse durch den Bund gemäß § 22 Abs 1 UVG gegenüber dem Zahlungsempfänger mit der Begründung, dass dieser Mitteilungspflichten gemäß § 21 UVG vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der EuUVO.

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