§ 1042 ABGB, § 1295 ABGB, § 1325 ABGB, § 1358 ABGB
Handelt es sich bei der pflegenden Betreuungsperson eines Verletzten um eine im selben Wohnverband lebende Angehörige, dann sind Zeiten der erforderlichen Beaufsichtigung durch diese Angehörige dann mit ihrem objektiven Wert ersatzfähig, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllen: