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Kostenbestimmung beim Normenkontrollverfahren.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5379Jus-Extra OGH-St 2019, 7 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 395 Abs 2 StPO, Art 139 Abs 1 Z 4 B-VG, Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG, § 27 VfGG

Die Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind. Wird einer mitbeteiligten

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