§ 395 Abs 2 StPO, Art 139 Abs 1 Z 4 B-VG, Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG, § 27 VfGG
Die Kosten des über einen Parteiantrag geführten Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind. Wird einer mitbeteiligten