§ 6 GütbefG
Auch bei einer Leerfahrt, die in Verbindung mit einer konzessionspflichtigen gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern steht, wird das Kraftfahrzeug iSd Gesetzes „zur Ausübung des Güterverkehrs verwendet“, sodass die in § 6 Abs 2 und (allenfalls) Abs 4 GütbefG genannten Dokumente mitzuführen sind.