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Mitführen der Konzessionsabschrift bei Leerfahrt.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6682Jus-Extra VwGH-A 2019, 21 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 6 GütbefG

Auch bei einer Leerfahrt, die in Verbindung mit einer konzessionspflichtigen gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern steht, wird das Kraftfahrzeug iSd Gesetzes „zur Ausübung des Güterverkehrs verwendet“, sodass die in § 6 Abs 2 und (allenfalls) Abs 4 GütbefG genannten Dokumente mitzuführen sind.

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