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Rückforderungsanspruch.

5. OGH – Zivilsachen21.03 GmbH-RechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6492Jus-Extra OGH-Z 2019, 8 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 83 Abs 1 GmbHG

Stützt sich die Gesellschaft bei ihrem Rückforderungsanspruch gegen den Gesellschafter auf § 83 GmbHG, dann kann der Gesellschafter dagegen nicht aufrechnen; stützt sich die Gesellschaft hingegen auf allgemeines Bereicherungsrecht (vgl RS0128167), dann besteht kein Aufrechnungsverbot.

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