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Bejahung einer gegenstandslosen Eventualfrage: Widersprüchliche Antwort.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5378Jus-Extra OGH-St 2019, 7 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 314 StPO, § 317 Abs 3 StPO, § 345 Abs 1 Z 9 StPO

Bejahen die Geschworenen eine (infolge Bejahung der Hauptfrage) gegenstandslose Eventualfrage, ist die Antwort der Geschworenen insoweit in sich widersprechend im Sinn des § 345 Abs 1 Z 9 StPO.

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