vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bekämpfung der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5376Jus-Extra OGH-St 2019, 7 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 20 FinStrG, § 281 Abs 1 Z 11 StPO, § 283 StPO

Die Festsetzung der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe stellt eine Ermessensentscheidung dar, die als solche – soweit sie sich in dem von § 20 Abs 2 FinStrG vorgegebenen Rahmen bewegt – (nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern nur) mit Berufung anfechtbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte