§ 10 Abs 1 Z 6 StbG, § 11 StbG
Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts und es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.