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Bigamie als Verleihungshindernis.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6677Jus-Extra VwGH-A 2019, 21 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 10 Abs 1 Z 6 StbG, § 11 StbG

Das Eingehen einer mehrfachen Ehe (Bigamie) verletzt die geschützten Grundwertungen des österreichischen Rechts und es ist somit von einem fehlenden Bekenntnis des Verleihungswerbers nach § 11 StbG zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft auszugehen.

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