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Fehlendes Abfallkonzept: Verantwortung des Bauherrn (nicht des Bauführers).

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6687Jus-Extra VwGH-A 2019, 22 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 10a Wr AWG, § 10b Wr AWG

Den Bauherren – als denjenigen, der für die Erstellung des Abfallkonzeptes sowie die Durchführung der Schadstofferkundung verantwortlich ist und der über die betreffenden Unterlagen verfügt – trifft auch die Verpflichtung zur Auflage der Unterlagen auf der Baustelle bzw zur Vorlage der Unterlagen an die Behörde.

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