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Rechtsanwalt.

5. OGH – Zivilsachen27.01 FamZeitbGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6495Jus-Extra OGH-Z 2019, 8 Heft 390 v. 1.5.2019

§ 2 Abs 4 FamZeitbG

Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt.

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