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Einbringung des verbesserten Schriftsatzes beim falschen Gericht.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5367Jus-Extra OGH-St 2019, 6 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 3 Abs 2 GRBG

Bringt der Verteidiger die zur Verbesserung fehlender Unterschrift zurückgestellte Eingabe nach Unterfertigung nicht beim Gericht erster Instanz (sondern wie hier beim Oberlandesgericht) ein, wahrt er dadurch die in § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG genannte Frist nicht.

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