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Umfang der Unfalldeckung.

5. OGH – Zivilsachen66.03 UA00Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6483Jus-Extra OGH-Z 2019, 6 Heft 389 v. 1.4.2019

Art 6.1 UA00 2010, § 179 VersVG

Ein Unfall iSd Art 6.1 UA002010 ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfallversicherung nicht gedeckt.

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