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§ 84 Abs 4 StGB und § 84 Abs 2 StGB konkurrieren echt.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5356Jus-Extra OGH-St 2019, 5 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 83 StGB, § 84 StGB, § 28 StGB

Die (selbständige) Qualifikation des § 84 Abs 4 StGB und die (unselbständige) Qualifikation des § 84 Abs 2 StGB konkurrieren echt. Es wird (wie hier bei Tat- und Opferidentität) ein Verbrechen nach § 84 Abs 4 StGB und ein Vergehen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 StGB begründet.

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