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Sicherheitsverlangen des Werkunternehmers.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SchuldrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6474Jus-Extra OGH-Z 2019, 5 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 1170b ABGB

Das Verlangen des Werkunternehmers auf Leistung der Sicherheit ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die an keine besondere Form gebunden ist. Auch bei der Aufhebungserklärung handelt es sich um eine formfreie einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, für die die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätze gelten.

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