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Vermögensschaden von Ehemann und Scheinvater.

5. OGH – Zivilsachen20.02 FamilienrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6476Jus-Extra OGH-Z 2019, 5 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 90 ABGB, § 1295 ABGB

Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.

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