Art 144 Abs 3 B-VG, § 87 Abs 3 VfGG
Zurückweisung eines nach Einstellung des verfassungsgerichtlichen Verfahrens wegen Zurückziehung eingebrachten Abtretungsantrags; § 87 Abs 3 VfGG sieht die (nachträgliche) Abtretung einer Beschwerde an den VwGH nur im Fall ihrer Abweisung oder Ablehnung ihrer Behandlung durch den VfGH vor, nicht aber für den Fall einer Einstellung des Beschwerdeverfahrens.