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Höhe des Weiterbildungsgelds bei vorheriger Beschäftigung im EU-Ausland.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6664Jus-Extra VwGH-A 2019, 18 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 26 Abs 1 AlVG

Die Ermittlung des Arbeitslosengeldes ist beim Vorliegen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit Beschäftigungszeiten im EU-Ausland unter Berücksichtigung der Regelungen der VO 883/2004 vorzunehmen. Dieselben Grundsätze gelten – auf Grund der klaren Bezugnahme des § 26 Abs 1 AlVG auf das Arbeitslosengeld – auch für die Bemessung des Weiterbildungsgeldes.

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