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Verletzung der Unschuldsvermutung bei der Strafbemessung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5369Jus-Extra OGH-St 2019, 6 Heft 389 v. 1.4.2019

§ 8 StPO, § 281 Abs 1 Z 11 StPO, Art 6 MRK, § 32 StGB, § 33 StGB

Die Unschuldsvermutung (§ 8 StPO; Art 6 Abs 2 MRK) ist verletzt, wenn das Gericht bei der Strafbemessung auf die Begehung einer Straftat als tatsächlichen Anknüpfungspunkt abstellt, die nicht Gegenstand des im angefochtenen Urteil gefällten oder eines sonstigen, rechtskräftigen Schuldspruchs ist.

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