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Rechtzeitigkeit der Meldung.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6643Jus-Extra VwGH-A 2019, 12 Heft 388 v. 1.3.2019

§ 6 Abs 6 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Meldung des Sommerweideauftriebs kommt es im Sinne der Ausführungen des EuGH [7.6.2018, C-554/16 , EP Agrarhandel GmbH] auf den Zeitpunkt der Absendung dieser Meldung an die zuständige Behörde an.

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