§ 19 EStG 1988
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Die mitbeteiligte Partei bezog einen als steuerfrei behandelten Pensionsvorschuss (Notstandshilfe) von Seiten des AMS (April 2014 – Juni 2015). Mit Bescheid vom Juni 2015 stellte die Pensionsversicherungsanstalt fest, dass eine (bloß) vorübergehende Berufsunfähigkeit der mitbeteiligten Partei vorliege.