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Keine Maßnahmenbeschwerde gegen angekündigte Maßnahme.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6628Jus-Extra VwGH-A 2019, 9 Heft 388 v. 1.3.2019

Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG

Die bloße Ankündigung eines Verwaltungsorganes, es würden im Fall einer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Vornahme bestimmter Handlungen durch den Betroffenen allenfalls Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gesetzt werden, stellt selbst keine solche Maßnahme dar.

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