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Bei Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB kann nicht § 297 Abs 1 erster Fall StGB übrig bleiben.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5331Jus-Extra OGH-St 2019, 1 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 297 Abs 1 StGB

Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.

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