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§ 3g VG: abstraktes Gefährdungsdelikt.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5341Jus-Extra OGH-St 2019, 2 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 3g VG, § 62 StGB, § 67 Abs 2 StGB

Das Verbrechen nach § 3g VG ist als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert. Da die abstrakte Gefahr keinen Erfolg iSd § 67 Abs 2 StGB darstellt, ist insoweit – auch bei sogenannten Internetdelikten – der Handlungsort der einzig mögliche Anknüpfungspunkt für die allfällige Bejahung eines inländischen Tatorts.

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