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Nur einfache Verwirklichung des § 269 StGB bei Widerstand gegen mehrere Beamte.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5336Jus-Extra OGH-St 2019, 2 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 269 Abs 1 StGB

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.

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