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Bei Tat des Beschwerdeführers nach GRBG keine meritorische Entscheidung.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5345Jus-Extra OGH-St 2019, 3 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 1 GRBG, § 6 GRBG

Nach dem Tod des Beschwerdeführers ist eine zu dessen Lebzeiten eingebrachte Grundrechtsbeschwerde gegenstandslos, sodass eine meritorische Entscheidung entfällt.

OGH, 11.11.2018, 14 Os 95/18d
(RS0132344)

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