vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unionsrecht verlangt keine automatische aufschiebende Wirkung von Revisionen in Asylverfahren.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6607Jus-Extra VwGH-A 2019, 3 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 30 VwGG, Art 46 RL 2013/32/EU , Art 13 RL 2008/115/EG

Das Fehlen der automatischen aufschiebenden Wirkung einer (außerordentlichen) Revision [gegen die Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz und Erlassung einer Rückkehrentscheidung] bewirkt keinen Verstoß gegen die unionsrechtlich gebotene Effektivität

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte