§ 30 VwGG, Art 46 RL 2013/32/EU , Art 13 RL 2008/115/EG
Das Fehlen der automatischen aufschiebenden Wirkung einer (außerordentlichen) Revision [gegen die Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz und Erlassung einer Rückkehrentscheidung] bewirkt keinen Verstoß gegen die unionsrechtlich gebotene Effektivität