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Nachträglicher Abspruch über rechtzeitig gestellten Aufwandersatzantrag im Maßnahmebeschwerdeverfahren zulässig.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2019/6595Jus-Extra VwGH-A 2019, 1 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 35 VwGVG

Aus dem Wortlaut des § 35 Abs 1 VwGVG kann nicht abgeleitet werden, dass die Kosten im Rahmen der Entscheidung über die Sache zugesprochen werden müssen. Ein Verweis auf die Regelungen zum Kostenersatz im Verwaltungsstrafverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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