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Kein Günstigkeitsvergleich beim Finanzstrafverfahren bei Änderung der Steuergesetze.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5343Jus-Extra OGH-St 2019, 2 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 4 Abs 2 FinStrG

Abgabenrechtlich ist im Finanzstrafverfahren stets von der Normenlage auszugehen, die im zu beurteilenden Zeitraum gegolten hat. Einer allfälligen Änderung von Steuergesetzen kommt somit unter

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