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Zum Verlesungsverbot des § 252 Abs 1 StPO beim Sachverständigengutachten.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2019/5351Jus-Extra OGH-St 2019, 3 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 252 Abs 1 StPO, § 125 Z 1 StPO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Vom Verlesungsverbot des § 252 Abs 1 StPO ist nur das Gutachten eines Sachverständigen erfasst. Gutachtenerstattung ist das Ziehen und die Begründung rechtsrelevanter Schlüsse aus den im Rahmen der Befundaufnahme festgestellten beweiserheblichen Tatsachen (§ 125 Z 1 StPO).

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