§ 292i EO
Mangels spezieller Vorschriften über den Kontenschutz eines Schuldners gegenüber einem Kreditinstitut, das als Kreditgeber im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Pfandrechts mit ihrer offenen Kreditforderung gegenüber einem auf dem Girokonto des Kreditnehmers bestehenden Guthaben