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Diversion auch hinsichtlich Anklageausdehnung möglich.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2018/5308Jus-Extra OGH-St 2018, 17 Heft 386 v. 1.12.2018

§ 199 StPO, § 263 StPO

Diversionelles Vorgehen durch das Gericht ist auch hinsichtlich einer Tat zulässig, die Gegenstand einer Ausdehnung der Anklage ist. Dies gilt auch im Fall gleichzeitiger urteilsmäßiger Erledigung der ursprünglich angeklagten Tat.

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