§ 7 Abs 1 Z 4 GütbefG, Assoziierungsabkommen EWG – Türkei
Die nationalen Vorschriften des Güterbeförderungsrechts sind nicht dem Bereich des freien Warenverkehrs zuzuordnen, sondern dem Bereich der Beförderungsdienstleistungen (EuGH 11.7.2018, C-629/16 , CX).